BVfK - Wochenendticker 8. Dezember 2018

kompetent - kritisch - konstruktiv

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Ein Freund des BVfK hat wieder die politische Bühne erklommen.

 

Dem würden wir unseren Autohandel anvertrauen: Friedrich Merz!

 

Warnung vor ungesicherter Vorkasse! Verdacht auf neues Schneeballsystem.

 

BVfK-Angebote zum Schutz vor Gefahren bei B2B-Geschäften.

 

Lindner will Diesel-Garantie.

 

ZDK wird Teilhaber von Heycar.

 

Auktion: Daimler-Benz 280 SE W111 Cabrio.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK-Mitglied legt erfolgreich Streitwertbeschwerde vor dem LG Hamburg ein.

 

Aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Neues aus dem Ideen- und Projektplanungsforum der BVfK-IT-Abteilung.

 

Neue Angriffswelle - Schützen Sie Ihre Daten und Systeme!

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

ein Freund des BVfK hat wieder die politische Bühne erklommen und wenn bei der Wahl zum CDU-Vorsitz auch nur zweiter Sieger, so ist er dennoch Hoffnungsträger für eine unternehmerfreundlichere Politik.

„Würden Sie von diesem Mann einen Gebrauchtwagen kaufen?“fragte der attraktive John F. Kennedy im 1963er Wahlkampf die amerikanischen Wähler und meinte damit seinen Gegner Richard Nixon, der damals schon weniger glaubwürdig herüber kam, was sich dann auch in der Watergate-Affäre bestätigte.

Die Frage des BVfK an die freien Autohändler lautet ähnlich, jedoch aus anderer Perspektive: „Wem würden Sie zutrauen, (nicht nur) Ihre Gebrauchtwagen zu verkaufen? Wem würden Sie Ihren Autohandel anvertrauen?“

Die klare Antwort der BVfK-Mitglieder lautete vor 10 Jahren: Friedrich Merz, der sich fortan mit dem BVfK-Politikerpreis, dem goldenen Lackschichtdicken-Messgerät schmücken konnte. Der Preis symbolisiert Genauigkeit, die so weit geht, dass unter glänzendem Lack auch Verborgenes entdeckt wird.

Diesen Prinzipien sollten Politiker ebenso folgen, wie Autohändler. Doch immer noch fragen sich viele, ob „Autohändler und seriös“ überhaupt zusammenpasst. 

Wir waren uns bei Gründung des BVfK sicher, dass es mehr, als nur eine Handvoll Kollegen gibt, die sich der Idee, eine Gemeinschaft professioneller und ehrenwerter Auto-Kaufleute zu bilden, anschließend würden. Das diese in einer so hervorragend Weise gelingen würde, dass unser Verband nunmehr bald 900 Mitglieder zählt, hat wohl niemand erwartet. 

Dies ist ein Erfolg, der auf der konsequenten Umsetzung eines vielschichtigen Qualitätsmanagements ebenso beruht, wie im besonderen Maße auf der Leistung der BVfK-Händler, die es nicht immer einfach haben, sich mit vorbildlichen Geschäftspraktiken gegenüber der unseriösen Konkurrenz zu behaupten. 

Dass sich diese Konsequenz auch lohnt, setzt voraus, dass fragwürdiger Machenschaften bekämpft werden. Niemand kann das besser beurteilen, als Sie, verehrte BVfK-Mitglieder! Sie erkennen schnell, was nicht korrekt ist, wo sich Verborgenes unter glänzendem Lack verbirgt. Scheuen Sie nicht, dies dann der BVfK Rechtsabteilung anzuzeigen, denn nur mit Ihrer Hilfe sind wir in der Lage, unseren satzungsgemäßen Auftrag zu erfüllen und für fairen Wettbewerb und sicherer Rahmenbedingungen zu sorgen.

Das sind die elementaren Bestandteile eines Fundamentes, auf dem sich dann ausrufen lässt:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

Hier geht’s zur >>>  BVfK-Beschwerdestelle gegen Internetschummler

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Warnung vor ungesicherter Vorkasse! Verdacht auf neues Schneeballsystem.

Ein Händler berichtet: „Fahrzeuge wurden von uns vor 6 Wochen bezahlt in Summer 150.000€. Bis heute erfolgte keine Lieferung und ständig nur Ausreden per Telefon oder E-Mail. Es wurde uns vor 2 Wochen mitgeteilt, dass der Betrag uns zurück überwiesen wird, eine Kopie der Zahlung haben wir erhalten, leider war diese gefälscht und wir haben kein Geld erhalten. Von einem anderen größeren Importeur haben wir erfahren das dort vor einem guten Jahr Fahrzeuge gekauft wurden und diese nicht bezahlt wurden bzw. nur in Teilbeträge aber diese Fahrzeuge schon an andere Kunden verkauft waren.“

Die Recherche des BVfK hat ergeben, dass die handelnden Personen der in Norddeutschland ansässigen Firma osteuropäischer Herkunft und in vielfacher Hinsicht geschäftlich aktiv zu sein scheinen. Die Sichtung von Unterlagen aus dem Handelsregister und dem Registergericht lassen keine Auffälligkeiten erkennen, wenn man einmal davon absieht, dass es für einen Autohandel recht komplexes Firmengeflecht gibt.

Insofern gibt es mit Ausnahme eines vermutlich manipulierten Überweisungsbelegs keine Anzeichen für eine vorsätzliche betrügerische Handlung, wie man es in solchen Fällen oft erlebt. 

Es ist daher derzeit (noch) davon auszugehen, dass wir es hier immer noch mit den Folgen einer Reihe von Unternehmenszusammenbrüchen zu tun haben, die in diesem Jahr aufgrund risikoreicher Geschäfte insolvent gegangen sind. Der BVfK hat darüber in der Vergangenheit im Wochenendticker und in der aktuellen >>> MOTION 26 auf Seite 32 berichtet.

Der freie Neuwagenhandel kommt nicht zur Ruhe. Das Jahr 2018 dürfte als eine der verlustreichsten seiner Geschichte sein. Was sind die Ursachen? Die Tücke liegt im Detail, bzw. in den immer noch risikoreichen Geschäften, die vielfach diskret und per Handschlag funktionieren. Aber auch in der mangelnde Kontrolle wie auch dem großzügigem Wegschauen in einigen Organisationen. Alle sind zu konsequentem Handeln aufgerufen. Von ungesicherter Vorkasse ist ebenso Abstand zu nehmen, wie auch erhöhte Vorsicht bei der Zusammenarbeit mit relativ jungen und unbekannten Unternehmen geboten ist, die Fahrzeug zu ungewöhnlich günstigen Konditionen anbieten.

Der BVfK bietet seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Leistungen zum Schutz vor Gefahren bei B2B-Geschäften an:

- Auskunftsbeschaffung über Lieferanten und Abnehmer.

- Treuhandabwicklung mit Kontrolle der vertraglichen Vereinbarung.

- Zweisprachige, internationale Vertragsformulare mit B2B-Schiedsgerichtsvereinbarung.

- B2B-Schiedsgericht zur schnellen und kostengünstigen Rechtserlangung.

- BVfK-Kollegenhilfe: Wir stellen den Kontakt zu Kollegen her, die sich auskennen und gerne mit guten Ratschlägen weiterhelfen.

- >>> BVfK-Beschwerdestelle gegen Internetschummler

MOTION 26 online lesen: >>> MOTION 26

oder die Print-Ausgabe kostenlos nachbestellen: motion@bvfk.de

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Lindner will Diesel-Garantie.

Der FDP-Chef fordert, dass alle Autohersteller, die manipulierte Diesel in Deutschland verkauft haben, in einen nationalen Dieselfonds einzahlen sollen.

Hier geht´s zum vollständigen Artikel: >>> Kfz-Betrieb: FDP-Chef Lindner will „Diesel-Garantie“ für Autofahrer

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ZDK wird Teilhaber von Heycar.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) beteiligt sich als stiller Gesellschafter an der Mobility Trader GmbH, welche die Gebrauchtwagenplattform Heycar im deutschen Markt betreibt.

Hier geht´s zum vollständigen Artikel: >>> ZDK wird Teilhaber von Heycar

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Nächste Auktion beim Auktionshaus Wittlich am 15.12.2018.

Versteigert werden:

Daimler-Benz 280 SE W111 Cabrio, EZ: 1970, Tachostand: 9.873 Meilen, Aufrufpreis 137.000 € (Differenzbesteuert)

Peugeot 308 BlueHdi FAP 150, EZ: 2016,Kilometerstand: 31.100, Aufrufpreis 12.900 €, (Differenzbesteuert)

Hier geht´s zur vollständigen Information: >>> Nächste Auktion beim BVfK-Partner Auktionshaus Wittlich am 15.12.2018      

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK-Mitglied legt erfolgreich Streitwertbeschwerde vor dem LG Hamburg ein.

Hohe Prozesskosten können oftmals der Auslöser sein, um Anspruchssteller von der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderungen abzuhalten. Gerichtskosten, fremde und eigene Anwaltsgebühren können in Summe und je nach Konstellation sogar die eigentliche Klageforderung übersteigen.

Wie hoch die jeweiligen Gebühren ausfallen, bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe des dem konkreten Rechtsstreit zugrunde liegenden Streitwerts. In kaufrechtlichen Fallkonstellationen mag dieser noch relativ einfach zu bestimmen sein. So wird bei einer geltend gemachten Rückabwicklung des Kaufvertrags beispielsweise der Kaufpreis des Fahrzeugs als Streitwert herangezogen. Klagt der Fahrzeugkäufer stattdessen eine Kaufpreisminderung ein, so entspricht der Streitwert dem Minderungsbetrag.

Anspruchsvoller gestaltet sich die Bemessung jedoch in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, zum Beispiel im Falle der Beanstandung einer öffentlich zugänglichen Werbung. Per Gesetzeswortlaut ist der Streitwert dann nach der sich für den Kläger „ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen“.

In einer solchen Auseinandersetzung befand sich auch ein BVfK-Mitglied, welches von einem bekannten Fahrzeughersteller abgemahnt wurde und sich schließlich einem Einstweiligen Verfügungsverfahren ausgesetzt sah.

Der BVfK hielt den dort angesetzten Streitwert für überzogen und fertigte eine Streitwertbeschwerde an, die das Mitglied im eigenen Namen – eine anwaltliche Mitwirkung war ausdrücklich nicht vorgesehen – versendete. Insbesondere wurden dabei Urteile gleichgelagerter Rechtstreitigkeiten vorgelegt, bei denen der Streitwert deutlich geringer ausfiel.

Das Gericht half der Streitwerde (teilweise) ab und setzte den Streitwert um 1/3 herab – bei dessen festgesetzter Höhe im sechsstelligen Bereich durchaus ein beachtlicher Teilerfolg, der das Kostenrisiko spürbar reduziert.

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Eine Streitwertbeschwerde dürfte nur in seltenen Fällen und abhängig von der Bedeutung des Rechtsstreits sinnvoll erscheinen. Bei Streitigkeiten in Zusammenhang mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, bei denen dem zuständigen Gericht ein Ermessensspielraum eingeräumt ist, kann es sich allerdings, wie vorliegender Fall zeigt, lohnen, die Höhe des Streitwerts einer Prüfung zu unterziehen, um zu vermeiden, dass unangemessen hohe Prozesskosten entstehen.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Neues aus dem Ideen- und Projektplanungsforum der BVfK-IT-Abteilung:

Thema: Faktoren, die den Preis beeinflussen.

Beispiel: Der Abzug, der für ein sehr lückenhaftes oder nicht vorhandenes Scheckheft gemacht wird, ist bei einem Fahrzeug mit wenig KM wesentlich gravierender, als bei einem Fahrzeug Jenseits der 200000 der in den Export geht, oder sehr niederpreisig ist.

Hier geht´s zum: >>> WbmC-Projektplanungsforum

Hier geht´s zum Beitrag: >>> Faktoren die den Preis beeinflussen!

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Neue Angriffswelle - Schützen Sie Ihre Daten und Systeme!

Nachdem nun in relativ kurzen Abständen Warnmeldungen bezüglich neuer Cyber-Crime-Attacken versendet worden sind, möchten wir das Thema aus gegebenen Anlass noch einmal aufgreifen. Die Schäden durch die jüngsten Angriffe belaufen sich bereits in Millionenhöhe und es gibt auch keine richtige Zielgruppe, sondern breit gestreute Trojaner-E-Mails.

Die schadhaften Mails sind nur schwer erkennbar

Die Angreifer versenden E-Mails in einwandfreiem Deutsch und sogar gut getarnt mit Absenderadressen Ihrer Kollegen. Da man seine Kollegen in der Regel kennt, öffnet man schnell mal eine E-Mail und deren Anhänge. Doch es ist immer Vorsicht geboten, denn wie einfach es ist eine E-Mailadresse in einen anderen "Umschlag" zu packen kann im Internet erfahren. Die getarnten E-Mails haben meistens einen Anhang mit einer Rechnung, Bestellung oder Ähnliches, die als Word oder Excel-Datei mitgesendet wurde. Die Dateien enthalten Makros, das sind kleine ausführbare Programme, die beim Öffnen der Datei ein Pop-Up Fenster anzeigen mit einer Aufforderung den Inhalt anzuzeigen oder herunterzuladen. Sollten Sie dieser Aufforderung nachkommen und den Button drücken, ist es zu spät und der Trojaner kann mit seiner Arbeit beginnen. 

Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter und Kollegen

Da selbst Virenscanner Probleme haben, diese Trojaner zu erkennen, sollten Sie sich nicht all zu sehr auf die herkömmlichen Schutzmaßnahmen verlassen. Im Grunde genommen hilft nur ein waches Bewusstsein, das jede E-Mail mit einem Word oder Excel-Anhang erst einmal mit Skepsis betrachtet wird. Fragen Sie lieber persönlich nach, falls die Mailadresse von einem Kollegen ist, was es mit der Mail auf sich hat. 

Aktualisieren Sie Ihre Antiviren und Anti-Malwareprogramme

Auch wenn die neuesten Bedrohungen nicht sofort erkannt werden, sind die Herstelle von Antiviren-Software auch nicht von gestern und aktualisieren die Pattern recht schnell und wirksam. Deshalb aktualisieren Sie Ihre Software in regelmäßigen Abständen oder stellen ein automatische Update ein. Scheuen Sie auch nicht die Kosten einer guten Antivirussoftware, die ist immer noch günstiger als Fahrzeuge bei den Börsen zu inserieren. 

Machen Sie regelmäßige Backups Ihrer Systeme

Sichern Sie Ihre Daten regelmäßig, am besten täglich, um eine schnelle Wiederherstellung im Fall einer Attacke gewährleisten zu können. Nichts ist schlimmer im DSGVO und digitalen Zeitalter als ein Unternehmen, was tagelang ohne funktionierende Systeme arbeiten muss oder sämtliche Daten verloren hat.

Ihre BVfK-IT

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

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